Dienstag, November 04, 2008

Logikproblem

Heute ist die Verhandlung von dem Steinevonderautobahnbrückeschmeisser, bei dessen Wurf eine junge Frau ums Leben kam. Eben im Radio hörte ich diesen Satz:

"...er ist drogenabhängig. Was ist, wenn sich herausstellen sollte, dass er zum Zeitpunkt der Tat Drogen genommen hat und nicht schuldfähig war..."

Moment, nicht schuldfähig? Hallo? Wenn ich nüchtern entscheide, mir Drogen zuzuführen, von denen allgemein bekannt ist, dass sie lustige Wirkungen haben, dann nehme ich das, was ich im Zustand der geistigen Abwesenheit produziere, doch billigend und zustimmend in Kauf.

Oder nicht?

7 Kommentare :

Anonym hat gesagt…

Genau das ist die Argumentation, bei der ich meine gute Erzieung vergesse.

Ich könnte k*tzen, wenn eine Straftat derart "verniedlicht" wird, weil der arme Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Möglicherweise hatte er auch noch eine schwere Kindheit.

Dieses Wissen macht es dem Opfer oder den Hinterbliebenen natürlich sehr viel leichter, das Geschehene zu verarbeiten. Klar. Der arme Kerl war ja nicht mehr Herr seiner Sinne. Na dann geht das in Ordnung.

Und zur Frage: Wenn ich freiwillig bewusstseinsverändernde Substanzen (= Drogen, Alkohol oder bestimmte Medikamente) zu mir nehme, dann gehe ich das Risiko ein, Dinge zu tun, für die ich später zur Rechenschaft gegzogen werden kann. Und zwar voll und ganz. Will ich zugedröhnt keinen Mist machen, lasse ich die Finger von dem Zeug.

Und nun verpasse ich mir selber einen Maulkorb. Und Schreibverbot. Ist besser so.

Anonym hat gesagt…

Naja, ich kann zumindest nicht glauben, dass ein vollkommen friedlicher und von Herzen friedfertiger Mensch unter Drogeneinfluss plötzlich und unerwartet zur Bestie mutieren kann... Da muss doch grundsätzlich was nicht stimmen.

Anonym hat gesagt…

Ich hab diese Argumentation auch nie verstanden. Bin aber auch kein Jurist. Finde das auch überhaupt nicht lustig, sonder eher zum Kotzen.

Der_grosse_Transzendentale_Steini hat gesagt…

Es geht halt dabei um den Vorsatz, sprich um Mord oder Totschlag. Wenn ich im absoluten Vollbesitz meiner geistigen Kräfte einen Stein schmeiße, um diese Frau gezielt umzubringen, wird das härter bestraft als "mal einen Klotz runterwerfen, mal gucken ob dabei einer draufgeht". Viel Unterschied in der Haftstrafe sollte es meiner Rechtsauffassung nach dabei aber nicht geben.

Schlimmer noch finde ich aber die generelle Bewertung einer Straftat. Wenn ich ein Kind vergewaltige und umbringe oder eben einen Stein von der Brücke auf ein Auto werfe, sitze ich mit etwas Glück kürzer als wenn ich heftig Steuern hinterziehe oder im Garten eine Marihuanaplantage betreibe. Das will mir nun wirklich nicht in den Kopf reingehen.

Anonym hat gesagt…

ich kann meinen vorkommentatoren nur beipflichten! das geht so in die richtung 'upps, dumm gelaufen; er kann ja nix dafür; ein kleines aufdiefingerklopfen reicht.' konnte er ja nicht vorhersehen, dass unter einer autobahnbrücke autos durchfahren. manchmal sollte man zum biblischen 'auge um auge' zurückgreifen...
genauso wie bei den gewalttätern, die sich laut psychologen gebessert haben und hafturlaub kriegen, wo sie dann wieder ein kleines mädchen vergewaltigen und umbringen. stellt die kerle doch gleich an die wand, das spart geld und kummer.

Anonym hat gesagt…

Was ist denn, wenn jemand nüchtern den Vorsatz trifft, eine Straftat zu begehen, sich dann besäuft und den Vorsatz in die Tat umsetzt?
Klar, kann man nicht beweisen. Aber wäre das nicht eine perfide, eklige Methode, das Gesetz auszuhebeln?

Anonym hat gesagt…

Nun. Das ist so ein bißchen wie wenn man morgens aufwacht und neben einem liegt jemand, den man nüchtern nie mitgenommen hätte. Soll ja dem ein oder anderen schon passiert sein. Dann ist man ja auch um die Ausrede froh.

In diesem Fall allerdings bin ich etwas vorsichtig. Der mutmaßliche Täte hat schon in der Vergangenheit Taten zugegeben, die er nachweislich nicht getan hat. Und auch hier ist die Beweislage äußerst dünn, es gibt Hinweise auf seine Tat, aber auch welche dafür, daß er's nicht war, der wahre Täter noch frei herumläuft und die Polizei sich freudig auf den Erstbesten stürzte, ohne sauber zuende zu ermitteln. Mal sehen, was das Verfahren am Ende hergibt.